Aktienverkauf Steuer – was ist zu beachten?
Die Regelung zur Steuer beim Aktienverkauf
Zum jetzigen Zeitpunkt belastet die Corona Pandemie die gesamte Wirtschaft. Die Aktien und die Kurse an der Börse sind zum Teil eingebrochen oder haben sich erheblich verschoben. Aus diesem Grund spielen vielleicht viele Anleger mit dem Gedanken, schnellstmöglich ihre Aktien zu verkaufen. Es kann aber sehr teuer werden, wenn Sie voreilige Entschlüsse treffen. Ausgehend von einem Tipp der Verbraucherzentrale sollten die Anleger nicht einfach hektisch verkaufen. Es gibt einige Sparpläne für Aktienfonds, die der Altersvorsorge dienen. Sie sind auf einen langen Anlagehorizont ausgelegt.
Vor dem Jahr 2009 existierte noch keine Regelung für die Einordnung der Aktien Gewinne. Alle Aktien, die einen Anleger über ein Jahr hielt, blieben für ihn steuerfrei. Er ist mit der Quellensteuer/ Abgeltungssteuer ist diese Vergünstigung weggefallen. Alle Aktien, die Sie vor dem 1. Januar 2009 gekauft haben, fallen immer noch in diesen Geltungsbereich.
Sparen und Anlegen ist eigentlich ganz einfach, dennoch gibt es eine Menge zu beachten, wenn es um das Finanzamt geht. So gehört die Steuer auf die Kapitalerträge zu einer der wichtigsten Fragen, die beim Verkauf und Kauf entstehen. Bei diesem Thema sollten Sie unbedingt über die wichtigsten Eckdaten Bescheid wissen. Es gibt eigentlich fast keine Investitionen, bei der keine Steuer anfällt. Sie zahlen also auch auf den Erträgen der Sparbücher und der Tagesgeldkonten Steuer. In Höhe von 26,37 Prozent zahlen Sie auf die Erträge der Kapitalanlagen Steuer seit 2009. Es handelt sich hierbei um 25 Prozent Plus Solidaritätszuschlag. Demnach gehören Kursgewinne, Zinsen und Dividenden in den Teilbereich der steuerpflichtigen Vorgänge.
Wie hoch ist der Steuerfreibetrag?
Wenn Sie nur in geringen Mengen Ihr Geld anlegen, bezahlen Sie keine Kapitalertragsteuer. Schließlich hat jeder Steuerzahler einen gewissen Freibetrag. Der Steuerfreibetrag heißt in der deutschen Gesetzgebung Sparerpauschbetrag. Der Sparerpauschbetrag kommt auf eine Höhe von 801 Euro pro Person. Der Pauschbetrag von einem Ehepaar, die gemeinsame Konten haben, beläuft sich auf 1.602 Euro. Sie können davon ausgehen, dass die Bank nicht automatisch den Freibetrag auf dem Konto einrichtet. Der Anleger muss erst einen Antrag bei der Bank stellen.
Sie stellen den Antrag bei der Bank, bei der es zu den Gewinnern durch den Aktien Verkauf gekommen ist. Sie müssen dabei die gesamte Summe der Steuerfreibetrag splitten. Menschen mit einem niedrigen Einkommen, zu denen auch Kinder gehören, müssen in Deutschland keine Einkommensteuer bezahlen. Sie sind nicht einkommensteuerpflichtig. Das trifft auch auf die Kapitalertragssteuer zu.
Der Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro
Der steuerlichen Freibetrag kommt auf 801 Euro im Jahr. Wer einen Teil der Investitionen verkauft, sollte immer diesen Steuerfreibetrag im Kopf behalten. Vielleicht macht es mehr Sinn, alle 2 Jahre nur Anteile mit einem Gewinn von jeweils 800 Euro zu verkaufen als diesen Freibetrag zu überschreiten. Verkaufen Sie zum Beispiel Anteile und entsteht daraus ein Gewinn in Höhe von 1.602 Euro? Dann müssen Sie 803 Euro versteuern.
Allerdings sollten Sie beachten, für die Nutzung der Kapitalerträge einen Freistellungsauftrag bei der Bank zu stellen. Keine Sorge, sollten Sie dies vergessen, können Sie es später in der Steuererklärung geltend machen.
Bei gar keinem Einkommen oder einem sehr geringen Einkommen, ist die Nichtveranlagungsbescheinigung gefordert. Das gilt für Minijobber, Geringverdiener, Studenten und Rentner. Bleibt das Einkommen unter dem Mindestbedarf, zahlen Sie keine Steuern. Der Mindestbedarf liegt bei Singles bei 9.168 Euro. Verheiratete Ehepaare oder eingetragene Lebensgemeinschaft in zahlen 18.336 Euro.
Was ist zu beachten: Aktien versteuern?
Auf realisierte Kursgewinne zahlen Sie seit 2009 Abgeltungssteuer. Es versteht sich von selbst, dass sich Verluste als Gegenwert für die Gewinne anrechnen lassen. Sie verrechnen die Verluste beim Verkauf auf den Sparerpauschbetrag. Zusätzlich bleiben die Gewinne bis 1.500 Euro steuerfrei. Das setzt aber die Voraussetzung, dass Sie durch den Verkauf der Aktien die Gewinne erzielt haben.
Bedenken Sie, dass die Verlustrechnung nur für die jeweilige Anlageklasse gilt. Mit anderen Worten bedeutet das: Den Verlust, den Sie gemacht haben, können Sie nicht mit Fonds aus Geschäften basierend auf Rohstoffen verrechnen. Sie verrechnen die Verluste nur mit den Gewinnen, durch die Aktien gekauft wurden. Im Sinne der Abgeltungssteuer ist es auch nicht möglich, die erhaltenen Dividenden zu verrechnen. Im Vorteil sind die Anleger, die vor Einführung der Steuer Aktien erworben haben. Hier gilt deutschlandweit das Bestandsschutzgesetz. Kursgewinne müssen beim Aktien verkaufen nicht mehr weiter besteuert werden.
Wie Sie Fonds versteuern
Wir müssen Abgeltungssteuer zahlen, wenn Sie mit Fonds handeln und daraus Gewinne erzielen. Ab 2009 werden die Fondsgewinne versteuert. Einen Trost gibt es für die Anleger in Form es einen kleinen Ausgleichs. Für die alten Fondsanteile bleibt der Steuerfreibetrag, bei 100.000 Euro.
Bei der Versteuerung der Kurs-Gewinne der Fonds gilt die Vorabpauschale. Das gilt auch für die Anleger, die Ihre Gewinne direkt wieder investieren. Wenn der Anleger der Fonds später seine Anteile verkauft, lässt sich die Vorabsteuer wiederum mit den anfallenden Steuern auf die Gewinne verrechnen, die er gemacht hat.
Das Wichtigste zur Versteuerung der Edelmetalle
Die Abgeltungssteuer gilt auch für die Edelmetalle, zu denen zum Beispiel physisches Silber und Gold gehören. Wenn Sie die Edelmetalle Anleihen nicht einfach nur fiktiv über Aktien und Anteile gekauft haben, sondern physisch, tritt eine steuerliche Erleichterung ein. Sie müssen die Anleihen in die Edelmetalle über ein Jahr lang halten, dann sind Sie auch nicht gezwungen, die Gewinne beim Verkauf zu versteuern. Allerdings können Sie damit aber auch nicht die Verluste verrechnen, die Sie in dieser Zeit gemacht haben.
Wie Sie wenig Steuern beim Aktienkauf zahlen?
Wenn Sie ein sehr geringes Einkommen haben, beantragen Sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung. Bei erfolgreicher Beantragung werden von der Bank keine Steuern einbehalten. Darüber hinaus müssen Sie die Steuer von den Kapitalerträgen abziehen. Im Gegenzug müssen Sie die Verluste, die beim Aktienkauf entstehen, mit den Gewinnen verrechnen. Es versteht sich von selbst, dass Sie die Steuern, die Sie zu viel bezahlt haben, in der Einkommensteuererklärung zurückfordern können.
Zusammenfassung
Mit der Einführung der Abgeltungssteuer hat sich einiges für Sparplan-Nutzer geändert, die in Aktien und Anleihen spekulieren. Wenn Sie damit Gewinne oder Dividenden erzielen, sind die Steuerzahler dazu gezwungen, Steuern zu bezahlen. Hinzu kommt, dass Sie alle Aktiengewinne sowie die Einnahmen aus dem Verkauf von Fonds und Rohstoffen ab einer bestimmten Grenze in der Steuererklärung angeben und versteuern. Kirchensteuer kommt ebenso hin zu wie der Solidaritätsanteil. Der Prozentsatz liegt bei 25 Prozent Steuern aus den Gewinnen über dem Pauschbetrag. Sie sollten genau darauf achten, wie hoch die Dividenden sind, die sie im Jahr erreichen. In vielen Fällen lohnt es sich, die Aktiengewinne auf die Jahre aufzuteilen und vor dem Verkauf einen Blick auf die Steuererklärung zu werfen. Bestenfalls können Sie auch die Verluste mit den Gewinnen gegenrechnen, die Sie aus dem Aktienverkauf gemacht haben.